Profil
Piotr Maluszczak ist ein auf IT-Recht in all seiner Facetten spezialisierter Anwalt und Wirtschaftsmediator (Münchener Ausbildung).
Er berät und vertritt seine Mandanten zu Fragen des Wirtschaftsrechts, insb. der europäischen Regulierung der Datenwirtschaft. Rechtsanwalt Maluszczak steht Ihnen aufgrund seiner rechtlichen Expertise auch bei der Entwicklung neuartigen Geschäftsmodellen oder bei der Neuentwicklung Ihres Unternehmens als Ansprechpartner bereit. Da es kein Digital Business ohne Vertrieb gibt, beschäftigt sich Rechtsanwalt Maluszczak auch mit der Gestaltung von Vertriebs- und Lizenzverträgen und Medienaktivitäten von Unternehmen.
Die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Schutzrechten als auch die Abwehr von Ansprüchen gehören ebenso zu seinen Schwerpunkten.
Kompetenzen:
- IT-Recht
- Digital Business
- Wirtschaftsrecht
- Vertrieb & Marketing
- Kollektives Arbeitsrecht
Veröffentlichte Artikel
- Was Marketer über die neuen KI-Regeln wissen müssen, horizont.net, 05.08.2025
- KI-Verordnung & rechtliche Vorgaben, BDZV Jahresreport 2025, Seiten 198-202 (gemeinsam mit Justyna Rulewicz)
- Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand, jurisPR-ITR 15/2025 Anm. 5 · 1. Aug. 2025
- C5-Testat nach § 393 SGB V – aktuelle Anforderungen an der Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten in CloudC5-Testat nach § 393 SGB V – aktuelle Anforderungen an der Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten in Cloud, AnwZert ITR 10/2025 Anm. 3 · 30. Mai 2025
- Sascha Hesse / Piotr Maluszczak “Mitbestimmung bei IT-Systemen: 3 Learnings für den konstruktiven Umgang mit Betriebsräten” Personalleiter.today Ausgabe (06/2025)
- Anforderungen an die Dringlichkeit im Rahmen eines kartellrechtlichen Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes, jurisPR-ITR 6/2025 Anm. 6 · 28. März 2025
- Anforderungen an die Erkennbarkeit im Rahmen medialer Berichterstattung, jurisPR-ITR 5/2025 Anm. 4 · 14. März 2025
- Die Bank gewinnt immer? Nicht wenn es um nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verbotene Online-Glücksspiele geht, jurisPR-ITR 12/2024 Anm. 6 · 21. Juni 2024
- Umfang der Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Qualifizierung der vorgerichtlichen Anwaltskosten als Schaden i.S.d. Art. 82 DSGVO, jurisPR-ITR 8/2024 Anm. 6 · 26. Apr. 2024
- Verbandsklagemöglichkeiten bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten, NJOZ 2024, 417-424 · 11. Apr. 2024 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)
- Keine Präventions- und Repressionsfunktion des datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO, jurisPR-ITR 3/2024 Anm. 4 · 16. Feb. 2024 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)
- Grenzen der Parallelität der Rechtsbehelfe nach der DSGVO, AnwZert ITR 7/2023 Anm. 2 · 14. Apr. 2023 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)
- Domainübergreifende Aufzeichnung und Auswertung des Nutzerverhaltens, MMR 2023, 228-230 · 15. März 2023 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)
- Vorabentscheidungsverfahren: Rechtsschutz gegen zurückgewiesene Beschwerden nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO und Zulässigkeit privater Schattendatenbanken, jurisPR-ITR 20/2022 Anm. 6 · 30. Sept. 2022 (gemeinsam mit Dr. iur. C. Halder)
PERSONALITIES
TEAM
Coming together is a beginning; keeping together is progress; working together is success.Abgeschlossenes Jurastudium, Referendariat, gutes Rechtsverständnis und Spezialisierung? Nicht nur darauf kommt es an – auch wenn alle unsere Kolleginnen und Kollegen diese Eigenschaften erfüllen. Verständnis für die Wirtschaft, Gespür für die Digitalisierung, Kreativität, ergebnisorientiertes Arbeiten und Pragmatismus ist das, was zählt.
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