Betriebsvereinbarung zur KI-Einführung: Was Sie jetzt regeln müssen

14.07.2025

Die künstliche Intelligenz (KI) ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern hält Einzug in die operative Realität zahlreicher Unternehmen. Von der Prozessautomatisierung über datengestützte Entscheidungsfindung bis hin zur Kundeninteraktion – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Doch mit den Chancen gehen auch erhebliche rechtliche und organisatorische Herausforderungen einher. Insbesondere die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Regelung. Eine Betriebsvereinbarung ist hierbei das zentrale Instrument, um die Einführung von KI-Systemen rechtssicher und sozialverträglich zu gestalten.

Als Kanzlei beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte in diesem komplexen Prozess. In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Regelungspunkte, die in keiner Betriebsvereinbarung zur KI fehlen dürfen, zeigen typische Problemfelder auf und bieten praxisorientierte Lösungsansätze.

  1. Geltungsbereich: Klarheit von Anfang an

Das Problem: Der Begriff „KI“ ist oft unscharf. Wird keine klare Definition getroffen, kann dies zu Unsicherheiten führen, welche Systeme von der Vereinbarung erfasst sind und welche nicht.

Die Lösung: Definieren Sie präzise, was unter einem KI-System im Sinne der Vereinbarung zu verstehen ist. Es empfiehlt sich, sowohl die konkret geplanten Systeme (z. B. „Einführung von Salesforce Einstein“) namentlich zu benennen als auch eine allgemeine, technologisch offene Definition für zukünftige Systeme aufzunehmen. Dies schafft Rechtsklarheit für beide Seiten. Sie können auch auf die Definition aus dem AI Act verweisen. Beachten Sie dann der Unterschied zwischen KI-Systemen und KI-Modellen.

  1. Zweckbindung: Kontrolle über den Einsatz

Das Problem: Ein einmal eingeführtes KI-System kann leicht für andere Zwecke, insbesondere zur unzulässigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter, missbraucht werden.

Die Lösung: Legen Sie die Ziele und Zwecke des KI-Einsatzes unmissverständlich fest (z. B. „Unterstützung bei der Analyse von Produktionsdaten zur Qualitätsverbesserung“). Regeln Sie gleichzeitig explizite „No-Gos“ – also Zwecke, für die das System unter keinen Umständen genutzt werden darf. Dies schützt die Persönlichkeitsrechte der Belegschaft und schafft Vertrauen.

  1. Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Die „Black Box“ öffnen

Das Problem: Viele KI-Systeme agieren als „Black Box“. Ihre Entscheidungsprozesse sind für den Menschen nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Dies birgt die Gefahr von Willkür und Fehlentscheidungen.

Die Lösung: Verankern Sie in der Betriebsvereinbarung das Prinzip der Nachvollziehbarkeit. Der Arbeitgeber sollte verpflichtet werden, die grundlegende Funktionsweise, die Logik und die wesentlichen Kriterien der algorithmischen Entscheidungen zu dokumentieren und dem Betriebsrat sowie den betroffenen Mitarbeitern verständlich zu machen. Ein entscheidender Grundsatz ist hier das „Human-in-the-Loop“-Prinzip: Legen Sie fest, dass finale Entscheidungen, insbesondere solche mit negativen Auswirkungen auf Mitarbeiter (z. B. bei der Personalauswahl oder Leistungsbeurteilung), stets einer menschlichen Überprüfung und Freigabe bedürfen.

  1. Datenschutz: DSGVO im KI-Kontext

Das Problem: KI-Systeme sind datenhungrig. Die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten birgt erhebliche Risiken für die Einhaltung der DSGVO und des BDSG.

Die Lösung: Die Betriebsvereinbarung muss detaillierte Regelungen zum Datenschutz enthalten. Klären Sie exakt, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Halten Sie die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung (Löschfristen) fest. Eine gemeinsam mit dem Betriebsrat durchgeführte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist bei vielen KI-Systemen unerlässlich, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren.

  1. Qualifizierung: Mitarbeiter für die Zukunft rüsten

Das Problem: Die Einführung von KI verändert Jobprofile und entwertet möglicherweise bestehende Fähigkeiten. Ohne gezielte Weiterbildung drohen Ängste und Widerstände in der Belegschaft.

Die Lösung: Eine zukunftsorientierte Betriebsvereinbarung enthält ein robustes Qualifizierungskonzept. Regeln Sie ein Recht der betroffenen Mitarbeiter auf notwendige Schulungen. Die Analyse des Qualifizierungsbedarfs sollte gemeinsam mit dem Betriebsrat erfolgen. Die vollständige Kostenübernahme und die Freistellung für die Dauer der Weiterbildung durch den Arbeitgeber sind dabei selbstverständlich.

  1. Mitbestimmung: Rechte des Betriebsrats sichern

Das Problem: Die Komplexität von KI-Systemen kann dazu führen, dass der Betriebsrat die Sorge hat, seine Mitbestimmung- oder Informationsrechte können unterlaufen werden..

Die Lösung: Sichern Sie die Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats explizit ab. Dies umfasst die frühzeitige und vollständige Unterrichtung über geplante Systeme. Ein zentraler Punkt ist das Recht des Betriebsrats, bei Bedarf und auf Kosten des Arbeitgebers externen Sachverstand (z. B. IT- oder Rechtsexperten) hinzuzuziehen (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Dies stellt die Waffengleichheit bei Verhandlungen sicher.

  1. Ethik und Diskriminierungsfreiheit: Gegen algorithmisches Bias

Das Problem: KI-Systeme lernen aus Daten. Sind diese Daten historisch verzerrt (biased), kann die KI bestehende Diskriminierungen (z. B. nach Geschlecht, Alter oder Herkunft) reproduzieren und sogar verstärken.

Die Lösung: Die Betriebsvereinbarung sollte ein klares Bekenntnis zur Diskriminierungsfreiheit enthalten. Der Arbeitgeber soll sich verpflichten, die Arbeitsergebnisse regelmäßig auf diskriminierendes Potenzial zu überprüfen. Die Einrichtung einer gemeinsamen Ethik-Kommission aus Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats kann ein wirksames Instrument sein, um den Einsatz der KI kontinuierlich zu begleiten und zu bewerten.

Fazit: Proaktiv gestalten statt nur zu reagieren

Die Einführung von KI ist mehr als eine technische Implementierung – sie ist ein tiefgreifender Eingriff in die Arbeitsorganisation und -kultur. Eine sorgfältig ausgehandelte Betriebsvereinbarung ist kein Hemmnis für Innovation, sondern die Grundlage für einen erfolgreichen und von Akzeptanz getragenen Wandel. Sie schafft Rechtssicherheit für das Unternehmen und schützt die elementaren Rechte der Mitarbeiter.

Sowohl Unternehmensleitungen als auch Betriebsräte sind gut beraten, dieses Thema proaktiv anzugehen. Warten Sie nicht, bis die Systeme bereits vor der Tür stehen. Ein frühzeitiger, transparenter Dialog ist der Schlüssel, um die Potenziale der KI im Sinne beider Betriebsparteien zu nutzen.

Haben Sie Fragen zur Gestaltung einer KI-Betriebsvereinbarung oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung im Verhandlungsprozess? Kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Experten stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite.

Bild von Brian Penny auf Pixabay

Sascha Hesse

Sascha Hesse

RECHTSANWALT / PARTNER

Piotr Stojgniew Maluszczak

Piotr Stojgniew Maluszczak

RECHTSANWALT/WIRSTSCHAFTSMEDIATOR

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