🚀 Neue IT im Unternehmen? Das entscheidet der Betriebsrat mit 💡

IT-Systeme spielen eine zentrale Rolle in Unternehmen – von der Zeiterfassung bis hin zu KI-gestützten Analysetools.
Doch was vielen Geschäftsleitungen nicht immer bewusst ist: Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung solcher Systeme.
📢 In unserem aktuellen Fachbeitrag in „Der Betriebsrat“ beleuchten wir, was das bedeutet und worauf beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, achten müssen.
Das sollten Sie als CEO, IT- oder HR-Leiter unbedingt berücksichtigen:
✅ Überwachung durch IT?
Laut Betriebsverfassungsgesetz müssen Betriebsräte zustimmen, wenn IT-Systeme das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitenden überwachen können – auch dann, wenn der Arbeitgeber diese Funktion gar nicht aktiv nutzt.
✅ KI & Automatisierung:
KI-gestützte Systeme, die über Mitarbeitende Entscheidungen treffen oder Empfehlungen aussprechen, unterliegen ebenfalls der Mitbestimmung. Ohne klare Regeln drohen Datenschutz- und Diskriminierungsrisiken.
✅ Frühzeitige Einbindung spart Nerven und Zeit
Oft wird der Betriebsrat erst informiert, wenn die Software bereits bestellt ist. Besser: Frühzeitiger Austausch und dann IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen treffen. Das erspart Konflikte und sorgt für eine transparente Nutzung neuer Technologien.
👀 Der vollständige Beitrag mit vielen Praxis-Tipps ist jetzt in Der Betriebsrat erschienen. Bei Interesse senden wir ihn zu: bitte kurze Nachricht an cbrown@agor-ag.com
#Datenschutz #Informationssicherheit #Betriebsrat #Mitbestimmung #ITCompliance

Piotr Stojgniew Maluszczak
RECHTSANWALT/WIRSTSCHAFTSMEDIATOR