🚀 Neue IT im Unternehmen? Das entscheidet der Betriebsrat mit 💡

25.03.2025

IT-Systeme spielen eine zentrale Rolle in Unternehmen – von der Zeiterfassung bis hin zu KI-gestützten Analysetools.
Doch was vielen Geschäftsleitungen nicht immer bewusst ist: Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung solcher Systeme.

📢 In unserem aktuellen Fachbeitrag in „Der Betriebsrat“ beleuchten wir, was das bedeutet und worauf beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, achten müssen.

Das sollten Sie als CEO, IT- oder HR-Leiter unbedingt berücksichtigen:

✅ Überwachung durch IT?
Laut Betriebsverfassungsgesetz müssen Betriebsräte zustimmen, wenn IT-Systeme das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitenden überwachen können – auch dann, wenn der Arbeitgeber diese Funktion gar nicht aktiv nutzt.

✅ KI & Automatisierung:
KI-gestützte Systeme, die über Mitarbeitende Entscheidungen treffen oder Empfehlungen aussprechen, unterliegen ebenfalls der Mitbestimmung. Ohne klare Regeln drohen Datenschutz- und Diskriminierungsrisiken.

✅ Frühzeitige Einbindung spart Nerven und Zeit
Oft wird der Betriebsrat erst informiert, wenn die Software bereits bestellt ist. Besser: Frühzeitiger Austausch und dann IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen treffen. Das erspart Konflikte und sorgt für eine transparente Nutzung neuer Technologien.

👀 Der vollständige Beitrag mit vielen Praxis-Tipps ist jetzt in Der Betriebsrat erschienen. Bei Interesse senden wir ihn zu: bitte kurze Nachricht an cbrown@agor-ag.com

#Datenschutz #Informationssicherheit #Betriebsrat #Mitbestimmung #ITCompliance

Piotr Stojgniew Maluszczak

Piotr Stojgniew Maluszczak

RECHTSANWALT/WIRSTSCHAFTSMEDIATOR

Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Alle wichtigen Neuigkeiten zu DataLaw einmal im Monat in Ihrem Postfach.